Impressum
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    Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    § 1 Anwendungsbereiche

    Für Verträge mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen wird widersprochen. Andere Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Mündliche Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Anderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie sonstige Vereinbarungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung.

    § 2 Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten; für sämtliche Verträge, Vermittlungsaufträge, Vermittlungs- und Kooperationsvereinbarungen, die mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung geschlossen werden, für freiberufliche und selbständige Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit und ohne Fachweiterbildung, sowie Altenpflegekräfte mit und ohne Fachweiterbildung und Pflegehilfskräfte. Im Folgenden Auftragnehmer genannt, für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, sonstige Träger und Institutionen oder auch Privatleute, die selbständige Pflegekräfte über die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung buchen. Im Folgenden Auftraggeber genannt,für Vertragspartner aller Art aus andern von o. g. Branchen und Bereichen, die bei der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung gebucht oder an Kooperationspartner weiter vermittelt werden. Durch Unterschrift auf dem Vermittlungsauftrag, der Vermittlungsvereinbarung, dem Dienstleistungs-, Vermittlungs- oder Kooperationsvertrag, werden die vorliegenden AGB vorbehaltlos akzeptiert.

    § 3 Inhalte von Vertragen nach diesen AGB

    Der Auftraggeber beauftragt die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung mitder Vermittlung selbständiger Pflegekräfte und den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen.Diese Dienstleistungen bestehen; bei selbständigen Fachkräften im Bereich Pflege in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchfuhrung, Dokumentation und Uberprufung von Krankenpflege und / oder Altenpflege in Kooperation mit den zu pflegenden Patienten / Heimbewohnern, den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Arzten des Auftraggebers die fur die Patienten zuständig sind. Bei selbständigem Pflegehilfspersonal – Seniorenbetreuung, in der mit dem Auftraggeber abgesprochenen Planung, Durchführung, Dokumentation von Hilfstätigkeiten unter Anleitung und Kontrolle von examiniertem Pflegepersonal der Einrichtung / des Auftraggebers, in der Durchführung von eigen geplanten Ausflügen etc. mit Senioren der Einrichtung, die dafür in angemessenen Rahmen noch eigenständig genug sind. In der Durchführung von allgemein als bekannt geltenden Leistungen einer Seniorenbetreuung.

    § 4 Honorar / Rechnungsstellung

    Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein festgelegtes, je angefangene Einviertelstunde abzurechnendes Honorar. Die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung vermittelt die Dienstleistungsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern und erhält vom Auftraggeber, je geleistete Stunde, eine im ausgehandelten Stundensatz enthaltene, oder eine ausgehandelte prozentuale, vom festgelegten Stundensatz des Auftragnehmers abhängige, Vermittlungsgebühr. Der Auftraggeber erhält die Rechnungen uber die Vermittlungsgebuhr der erbrachten Dienstleistungen wochentlich, fur die zuruckliegende Woche. Es sei denn, im Vermittlungsauftrag wurde eine andere Regelung getroffen. Der jeweilige Rechnungsbetrag kann durch den Auftraggeber nicht gekürzt werden, es sei denn, im Vermittlungsauftrag ist etwas anderes festgehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von sieben ( 7 ) Tagen nach Rechnungseingang auf das angegebene Konto zu überweisen./

    § 5 Selbständige Tätigkeit des Auftragnehmers

    Die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte und Auftragsvermittlung vermittelt ausschließlich selbständige Pflege-
    kräfte. Der Auftragnehmer versichert deshalb mit seiner Unterschrift vor Auftragsbeginn, im Besitz einer rechtsgültigen Examensurkunde und Berufshaftpflichtversicherung, entsprechend seinem Berufsstand, zu sein. Er haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich schuldhafte Schäden. Der Auftragnehmer legt der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung seine rechtsgültige Examensurkunde und Berufshaftpflichtversicherung in Kopie vor. Erst nach Vorlage einer gültigen Examensurkunde und Berufshaftpflichtversicherung wird der Vermittlungsvertrag gültig.

    § 6 Dienstleistung im Namen des Auftraggebers

    Die Dienstleistung wird vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers erbracht. Die Firma „Hand in Hand“ tritt lediglich als Auftragsvermittler auf.

    § 7 Verhinderung des Auftragnehmers

    Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit oder sonstigen Verhinderungen nicht erbringen kann, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber und die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung umgehend zu informieren. Die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung ist nicht verpflichtet, fur Ersatz zu sorgen. Forderungen gegenüber der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung wird jedoch selbstverständlich alles tun, um den Ausfall im Interesse des Auftraggebers zu kompensieren. Eventuelle Forderungen der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung, die sich aus Buchungsverträgen mit Pflegekräften ergeben, bleiben hiervon unberührt.

    § 8 Laufzeit / Verlangerung / Gebühren / Kündigung

    Der Vermittlungsauftrag und die Vermittlungsvereinbarung werden fur die im Vermittlungsauftrag und in der Vermittlungsvereinbarung festgelegte Dauer gültig. Eine Verlängerung des Einsatzes oder eine erneute Dienstleistungsvereinbarung, innerhalb von 24 Monaten ab Beginn des Vermittlungsauftrages und / oder der Vermittlungsvereinbarung, ist immer mit einem Anspruch auf Vermittlungsgebühr nach Maßgabe des §4 dieser AGB der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung verbunden. Eine eventuelle Kundigungsregelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist in deren Dienstleistungsvereinbarung geregelt. Besondere, fristlose Kündigungen, sind insbesondere dann von beiden Seiten möglich, wenn gravierende Mängel in der Pflege zu ersehen sind. Diese Mängel sind in den Kündigungsschreiben festzuhalten.

    § 9 Sorgfalt von Auftragnehmer und Auftraggeber

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren (ausgenommen gegenüber der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung).Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftragnehmers und der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung, Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit des Vermittlungsvertrages hinaus und hat Gültigkeit für alle drei Parteien.

    § 10 Gerichtstand

    Gerichtsstand fur sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung ist das Landgericht D- 87453 Kempten.

    § 11 Besondere Vereinbarungen

    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer eine partnerschaftliche Kooperation in Form von einer Vermittlungsvereinbarung oder anderen Verträgen mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung hat. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall eigenständiger Unternehmer. Er handelt als eigenständiger Unternehmer und auf eigene Rechnung. Der Auftragnehmer gewährt seinem Kooperationspartner, der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung das Recht, ihn zu Beratungs- und Servicezwecken etc. in der Einrichtung des Auftraggebers, unter besonderer Absprache mit dem Auftraggeber, aufzusuchen. Besuche dieser Art werden unauffällig und nur in Absprache aller Parteien stattfinden und besonders die Arbeitsabläufe nicht stören oder unterbrechen./

    § 12 Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’S durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner am besten dienlich werden / sind./