Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereiche
Für Verträge mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen wird widersprochen. Andere Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Mündliche Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Anderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie sonstige Vereinbarungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung.
§ 2 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten; für sämtliche Verträge, Vermittlungsaufträge, Vermittlungs- und Kooperationsvereinbarungen, die mit der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung geschlossen werden, für freiberufliche und selbständige Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit und ohne Fachweiterbildung, sowie Altenpflegekräfte mit und ohne Fachweiterbildung und Pflegehilfskräfte. Im Folgenden Auftragnehmer genannt, für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, sonstige Träger und Institutionen oder auch Privatleute, die selbständige Pflegekräfte über die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung buchen. Im Folgenden Auftraggeber genannt,für Vertragspartner aller Art aus andern von o. g. Branchen und Bereichen, die bei der Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung gebucht oder an Kooperationspartner weiter vermittelt werden. Durch Unterschrift auf dem Vermittlungsauftrag, der Vermittlungsvereinbarung, dem Dienstleistungs-, Vermittlungs- oder Kooperationsvertrag, werden die vorliegenden AGB vorbehaltlos akzeptiert.
§ 3 Inhalte von Vertragen nach diesen AGB
Der Auftraggeber beauftragt die Firma „Hand in Hand“ Pflegekräfte- und Auftragsvermittlung mitder Vermittlung selbständiger Pflegekräfte und den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen.Diese Dienstleistungen bestehen; bei selbständigen Fachkräften im Bereich Pflege in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchfuhrung, Dokumentation und Uberprufung von Krankenpflege und / oder Altenpflege in Kooperation mit den zu pflegenden Patienten / Heimbewohnern, den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Arzten des Auftraggebers die fur die Patienten zuständig sind. Bei selbständigem Pflegehilfspersonal – Seniorenbetreuung, in der mit dem Auftraggeber abgesprochenen Planung, Durchführung, Dokumentation von Hilfstätigkeiten unter Anleitung und Kontrolle von examiniertem Pflegepersonal der Einrichtung / des Auftraggebers, in der Durchführung von eigen geplanten Ausflügen etc. mit Senioren der Einrichtung, die dafür in angemessenen Rahmen noch eigenständig genug sind. In der Durchführung von allgemein als bekannt geltenden Leistungen einer Seniorenbetreuung.